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   VG Berlin, 12.05.2009 - 28 L 29.09   

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https://dejure.org/2009,36546
VG Berlin, 12.05.2009 - 28 L 29.09 (https://dejure.org/2009,36546)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.05.2009 - 28 L 29.09 (https://dejure.org/2009,36546)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 28 L 29.09 (https://dejure.org/2009,36546)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Berlin, 12.05.2009 - 28 L 29.09
    Dies sind regelmäßig die aktuellen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99 (103)), wobei grundsätzlich kein qualitativer Unterschied zwischen einer Regel- und einer Anlassbeurteilung besteht (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2009, - VG 28 A 171.08 -).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Berlin, 12.05.2009 - 28 L 29.09
    Eine solche Verfahrensweise steht mit der sich aus Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG ergebenden Verpflichtung, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, nicht in Einklang (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007, - 2 BvR 206/07 - m.w.N. - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 09.01.2004 - 2 C 8.03

    Anordnung des Ruhens eines Verfahrens

    Auszug aus VG Berlin, 12.05.2009 - 28 L 29.09
    Diese sind die Einhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens, die Zugrundelegung des richtigen Sachverhaltes, die zutreffende Erfassung des Begriffs der Eignung und der gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung, das Fehlen sachfremder Erwägungen sowie die Beachtung allgemeiner Bewertungsmaßstäbe (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004, - 2 C 8.03 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 43, S.9).
  • VG Berlin, 29.08.2008 - 5 A 172.08

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch rechtswidrige Vorauswahl des

    Auszug aus VG Berlin, 12.05.2009 - 28 L 29.09
    Die Orientierung an einer Note kann möglicherweise ein erster Schritt sein, um bei einer Vielzahl von Bewerbern eine Vorauswahl zu treffen, entbindet jedoch nicht von der Pflicht, die dieser Bewertung zugrunde liegenden Einzelbewertungen im Hinblick auf das Beförderungsamt auszuwerten (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 2. Februar 2009, - 28 A 171.08 - zur Möglichkeit einer Vorauswahl vgl. VG Berlin, Beschluss vom 29. August 2008, - VG 5 A 172.08 -).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Berlin, 12.05.2009 - 28 L 29.09
    Sie beruht auf der durch den Dienstherrn vorzunehmenden Bewertung der persönlichen Eignungs- und Leistungsmerkmale der Bewerber in Bezug auf das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle, mit dem der Dienstherr die Kriterien für die Auswahl der Bewerber festgelegt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2001, - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 [60]).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus VG Berlin, 12.05.2009 - 28 L 29.09
    Selbst wenn man zugunsten der Antragsgegnerin davon ausgeht, dass grundsätzliche Bedenken gegen eine sog. "Topfwirtschaft" nicht bestehen (rechtliche Zweifel an dieser Praxis äußert u.a. das Bundesverwaltungsgericht, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005, - 2 C 34/04 -, zitiert nach juris) und daher ein an einem konkreten Dienstposten ausgerichtetes Anforderungsprofil möglicherweise nicht verlangt werden kann, so muss der Dienstherr auch bei Anwendung der "Topfwirtschaft" für eine Beförderungsentscheidung einen umfassenden Eignungs- und Leistungsvergleich unter Berücksichtigung der von den Bewerbern wahrgenommenen Funktionen und anhand des Anforderungsprofils des zu vergebenden Beförderungsamtes vornehmen.
  • VG Berlin, 20.09.2012 - 7 L 197.12

    Beamtenrecht: Bewerbungsverfahrensanspruch bei fehlendem Anforderungsprofil und

    Gleiches gilt für die Auswahl anhand von Einzelkriterien, über deren Relevanz für die konkret zu besetzenden Beförderungsämter der Dienstherr keine Erwägungen angestellt hat (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 22. Juni 2012 - VG 7 L 98.12 - Urteilsabdruck S. 5, und vom 12. Mai 2009 - VG 28 L 29.09 - Urteilsabdruck S. 4).
  • VG Berlin, 22.06.2012 - 7 L 98.12

    Anspruch auf erneute Entscheidung bei fehlerhafter Auswahlentscheidung des

    Diese Auswahl anhand der Gesamtnote genügt dem Gebot der Bestenauslese für das zu besetzende Beförderungsamt nicht, weil es möglich ist, dass ein Bewerber diese Gesamtnote aufgrund einer Bewertung von Einzelkompetenzen erhalten hat, die für dieses Amt keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 28 L 29.09 - Urteilsumdruck S. 4).
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